Satzung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Köln (ACK Köln)
Die ökumenische Bewegung lebt von vielfältigen Begegnungen und Initiativen. Sie braucht aber auch Strukturen und Institutionen, die diese Begegnungen unterstützen und ihnen Kontinuität verleihen.
Deshalb haben sich am 18. Oktober 1989 Vertreter/innen christlicher Kirchen und Gemeinschaften in Köln und Umgebung zur „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Köln“ (ACK Köln) zusammengeschlossen. Die ACK Köln setzt auf institutionalisierter Ebene die Arbeit des „Ökumenischen Arbeitskreises der Kirchen in Köln“ fort, der seit dem 11. April 1962 seinen Beitrag zur Förderung der sichtbaren Einheit der Christenheit, dem Ziel der ökumenischen Bewegung, leistete.
Die ACK hat am 10.5.2000 ihre Satzung vom 14. November 1990 revidiert und verabschiedet.
§1 Grundlage
Die ACK Köln ist eine Gemeinschaft von Kirchen und Gemeinden, die – mit den Worten der Basiserklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen von Neu Delhi 1961 – „den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Die ACK sucht nach Wegen, wie in den verschiedenen Kirchen und Gemeinden, die in Jesus Christus geschenkte Einheit heute in Gottesdienst, Zeugnis und Dienst sichtbar werden kann.
Die ACK Köln setzt sich ein für das Ziel einer ökumenischen Kirchengemeinschaft in versöhnter Verschiedenheit.
§2 Aufgaben
Die ACK Köln will mit ihrer Arbeit zu besserem gegenseitigen Verstehen, zu vertiefter Erkenntnis und intensiverem Leben der Gemeinschaft ihrer Mitglieder (koinonia) beitragen.
Schwerpunkte ihrer Arbeit sind neben grundlegender und notwendiger Information und Koordination
- im Bereich des Gottesdienstes (leiturgia):
- gemeinsame Gottesdienste
- Anregungen für die gemeinsame Gestaltung der jährlichen Gebetswoche für die Einheit der Christen
- im Bereich von gemeinsamem Zeugnis (martyria):
- Wahrnehmen der gemeinsamen missionarischen Verantwortung
- Gespräche zu theologischen, gesellschaftspolitischen und sozialethischen Fragen
- Verbindung zum christlich-jüdischen Dialog
- Dialog mit Menschen anderer Religionen
- Stellungnahme zu kommunalen und gesellschaftlichen Vorgängen
- im diakonischen Bereich (diakonia):
- Anregungen und Beiträge zu gemeinsamer Wahrnehmung von diakonischen und sozialen Aufgaben
- Erarbeitung und Bereitstellung von Hilfen zur Begleitung konfessionsverbindender Ehen und Familien
- Unterstützung von Anliegen fremdsprachiger Christen und Gemeinden
- Überlassen von Räumlichkeiten
- Beratung und Vermittlung bei Konflikten zwischen einzelnen Mitgliedern
- Beteiligung am ökumenischen Prozess für Gerechtigkeit Frieden und Bewahrung der Schöpfung
§3 Mitgliedschaft
- Mitglieder
Mitglied kann aus dem Bereich der Region Köln jede Kirche oder kirchliche Gemeinschaft werden, die die Grundlage und Aufgaben der ACK Köln bejaht und daran mitzuwirken bereit ist. - Ständige Gäste
- Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, die eine volle Mitgliedschaft nicht oder noch nicht eingehen wollen, können als ständige Gäste mit jeweils einem Vertreter mit beratender Stimme aufgenommen werden.
- Ökumenische Gruppen, die für den Bereich der Stadt bzw. der Region Köln Verantwortung tragen, können als ständige Gäste mit jeweils einem Vertreter mit beratender Stimme aufgenommen werden.
- Aufnahme
Über die Aufnahme weiterer Mitglieder und ständiger Gäste entscheidet nach Empfehlung des geschäftsführenden Ausschusses die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. - Beendigung der Mitgliedschaft
Wenn eine Kirche oder Gemeinde in Köln nicht mehr existiert, wird das Erlöschen der Mitgliedschaft durch die Mitgliederversammlung festgestellt.
Wenn ein Mitglied erklärter Maßen oder faktisch die Satzung der ACK Köln nicht mehr bejaht, kann die Mitgliederversammlung die Beendigung der Zugehörigkeit zur ACK Köln mit Zweidrittelmehrheit beschließen.
§4 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung der ACK Köln tritt jährlich mindestens sechsmal zusammen.
- Der Mitgliederversammlung gehören als geborene Vertreter an der Stadtdechant des römisch-katholischen Stadtdekanates Köln und der Stadtsuperintendent des evangelischen Stadtkirchenverbandes Köln.
- In die Mitgliederversammlung entsenden das römisch-katholische Stadtdekanat Köln und der evangelische Stadtkirchenverband Köln jeweils fünf Vertreter/innen. Die anderen Mitglieder der ACK Köln entsenden jeweils eine/n Vertreter/in.
- Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n sowie vier weitere Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses für jeweils drei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sollen nach Möglichkeit einmütig gefaßt werden. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit der Anwesenden.
§5 Geschäftsführender Ausschuss
- Der geschäftsführende Ausschuss besteht aus der/dem Vorsitzenden der ACK Köln und jeweils einem/r Vertreter/in aus
- der röm.-kath. Kirche,
- der ev. Landeskirche,
- einer orthodoxen oder der anglikanischen oder der alt-katholischen Kirche,
- einer ev. Freikirche oder einer anderen Mitgliedskirche.
Der geschäftsführende Ausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
- Der geschäftsführende Ausschuss führt die allgemeinen Geschäfte und bereitet die Mitgliederversammlungen vor. Er ist insbesondere verantwortlich für die tatsächliche Wahrnehmung der in §2 beschriebenen Aufgaben der ACK Köln. Es können ihm von der Mitgliederversammlung besondere Aufgaben übertragen werden.
Der von der Mitgliederversammlung der ACK Köln gewählte Vorsitzende ist zugleich Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses. Er führt die laufenden Geschäfte der ACK Köln, beruft die Mitgliederversammlung und den geschäftsführenden Ausschuss ein und vertritt die ACK Köln gegenüber ihren Mitgliedern und in der Öffentlichkeit.
§6 Arbeitsausschüsse
Mitgliederversammlung und geschäftsführender Ausschuss können Arbeitsausschüsse für besondere Aufgaben berufen. Diese Ausschüsse sind der Mitgliederversammlung verantwortlich und können ohne Auftrag nicht von sich aus an die Öffentlichkeit treten.
§7 Finanzen
Alle Mitglieder der ACK Köln tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu den notwendigen Ausgaben und laufenden Kosten der Arbeitsgemeinschaft bei.
Über die Verwendung der Gelder hat der geschäftsführende Ausschuss jährlich Rechenschaft gegenüber der Mitgliederversammlung abzulegen.
§8 Öffentlichkeitsarbeit
Neben eigenen Publikationen geschieht die Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit den Kölner Ökumenischen Nachrichten.
§9 Satzungsänderungen
Eine Satzungsänderung bedarf der vorherigen schriftlichen Ankündigung und einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitgliederversammlung.
Mitglieder sind zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Satzung:
- Äthiopisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland
- Anglikanische Kirche
- Alt-Katholiken, Kath. Pfarrgemeinde
- Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche
- Die Heilsarmee
- Ev.-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Köln-Mülheim
- Ev.-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Köln-Porz
- Ev.-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Rheinaustraße
- Ev.-methodistische Kirche
- Ev. Stadtkirchenverband Köln
- Ev.-Lutherische Kirche Finnlands
- Griech.-Orthodoxe Kirche von Antiochien
- Griech.-Orthodoxe Metropolie von Deutschland
- Herrnhuter Brüdergemeine
- Japanische Ev. Gemeinde Köln/Bonn
- Niederländisch-Reformierte Kirche in Deutschland
- Römisch-Katholische Kirche
- Russisch-Orthodoxe Kirche (Patriarchat Moskau)
- Selbständige Ev.-Lutherische. Kirche (SELK)
- Ukrainisch-Orthodoxe Kirche
- Ungarische evangelisch-reformierte und -lutherische Kirchengemeinde im Rheinland und in Westfalen
Gäste sind zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Satzung:
- Apostelamt Jesu Christi
- Freie ev. Gemeinde Köln-Lindenthal
- Freie ev. Gemeinde Köln-Mülheim
Assoziierte Gruppen sind zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Satzung:
- Ev.-Kath. Arbeitskreis für Ökumene im Stadtbereich Köln
- Netzwerk Asyl