Satzung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Köln
(ACK – Köln)
Die ökumenische Bewegung lebt von vielfältigen Begegnungen und Initiativen. Sie braucht aber auch Strukturen und Institutionen, die diese Begegnungen unterstützen und ihnen Kontinuität verleihen.
Deshalb haben sich am 18. Oktober 1989 Vertreter/innen christlicher Kirchen und Gemeinschaften in Köln und Umgebung zur „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Köln“ (ACK Köln) zusammengeschlossen. Die ACK Köln setzt auf institutionalisierter Ebene die Arbeit des „Ökumenischen Arbeitskreises der Kirchen in Köln“ fort, der seit dem 11. April 1962 seinen Beitrag zur Förderung der sichtbaren Einheit der Christenheit, dem Ziel der ökumenischen Bewegung, leistete.
§ 1 Grundlage
Die ACK Köln ist eine Gemeinschaft von Kirchen und Gemeinden, die – mit den Worten der Basiserklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen von Neu Delhi 1961 – „den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Die ACK sucht nach Wegen, wie in den verschiedenen Kirchen und Gemeinden, die in Jesus Christus geschenkte Einheit heute in Gottesdienst, Zeugnis und Dienst sichtbar werden kann.
Die ACK Köln setzt sich ein für das Ziel einer ökumenischen Kirchengemeinschaft in versöhnter Verschiedenheit.
§ 2 Aufgaben
Die ACK Köln will mit ihrer Arbeit zu besserem gegenseitigem Verstehen, zu vertiefter Erkenntnis und intensiverem Leben der Gemeinschaft ihrer Mitglieder (koinonia) beitragen.
Schwerpunkte ihrer Arbeit sind neben grundlegender und notwendiger Information und Koordination
- im Bereich des Gottesdienstes (leiturgia):
- gemeinsame Gottesdienste
- Anregungen für die Gestaltung von ökumenischen Gottesdiensten und Andachten in den Gemeinden vor Ort
- im Bereich von gemeinsamem Zeugnis (martyria):
- Wahrnehmen der gemeinsamen missionarischen Verantwortung
- Gespräche zu theologischen, gesellschaftspolitischen und sozialethischen Fragen
- Verbindung zum christlich-jüdischen Dialog
- Dialog mit Menschen anderer Religionen
- Stellungnahme zu kommunalen und gesellschaftlichen Vorgängen
- im diakonischen Bereich (diakonia):
- Anregungen und Beiträge zu gemeinsamer Wahrnehmung von diakonischen und sozialen Aufgaben
- Unterstützung von Anliegen fremdsprachiger christlicher Gemeinden
- Beratung und Vermittlung bei Konflikten zwischen einzelnen Mitgliedern
- Beteiligung am ökumenischen Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglieder
a) Mitglied kann aus dem Bereich der Region Köln jede Kirche oder Gemeinde werden, die die Grundlage und Aufgaben der ACK Köln bejaht und daran mitzuwirken bereit ist.
b) Die aktuelle Mitgliederliste führt der Vorstand. Die Mitglieder sind dafür verantwortlich, dass der Vorstand aktuelle Kontaktdaten hat. - Ständige Gäste
a) Kirchen und Gemeinde, die eine volle Mitgliedschaft nicht oder noch nicht eingehen wollen, können als ständige Gäste mit jeweils einem/r Vertreter/in mit beratender Stimme aufgenommen werden.
b) Ökumenische Gruppen, die für den Bereich der Stadt bzw. der Region Köln Verantwortung tragen, können als ständige Gäste mit jeweils einem/r Vertreter/in mit beratender Stimme aufgenommen werden. - Aufnahme
Über die Aufnahme weiterer Mitglieder und ständiger Gäste entscheidet nach Empfehlung des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. - Beendigung der Mitgliedschaft
Wenn eine Kirche oder Gemeinde in Köln nicht mehr existiert, oder länger als zwei Jahre nicht auf Einladungen reagiert und kein Kontakt hergestellt werden kann, wird das Erlöschen der Mitgliedschaft durch die Mitgliederversammlung festgestellt.
Wenn ein Mitglied erklärtermaßen oder faktisch die Satzung der ACK Köln nicht mehr bejaht, kann die Mitgliederversammlung die Beendigung der Zugehörigkeit zur ACK Köln mit Zweidrittelmehrheit beschließen.
§ 4 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung der ACK Köln tritt jährlich mindestens sechsmal zusammen.
- Der Mitgliederversammlung gehören als geborene Vertreter/innen der Stadtdechant des römisch-katholischen Stadtdekanates Köln und der/die Stadtsuperintendent/in des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region an.
In die Mitgliederversammlung entsenden das römisch-katholische Stadtdekanat Köln und der Evangelische Kirchenverband Köln und Region zudem jeweils fünf Vertreter/innen. Die anderen Mitglieder der ACK Köln entsenden jeweils eine/n Vertreter/in.
- Die Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden Delegierten beschlussfähig. Stimmberechtigt sind die geborenen und entsandten Vertreter/innen der Mitglieder.
- In der Regel erfolgt die Einladung eine Woche vor der Sitzung der Mitgliederversammlung. Bei Satzungsänderungen, Aufnahmen von neuen Mitgliedern und Wahlen wird 4 Wochen vor der Sitzung eingeladen.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sollen nach Möglichkeit einmütig gefasst werden.
Bei Abstimmungen und Wahlen gilt die einfache Mehrheit der Anwesenden.
Bei Satzungsänderungen und Aufnahmen von neuen Mitgliedern muss eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden erreicht werden. Bei Verhinderung können Mitglieder sich vorher schriftlich äußern.
§ 5 Vorstand
- Der Vorstand soll die konfessionelle Vielfalt in Köln widerspiegeln.
- Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte den/die Vorsitzende/n sowie vier weitere Mitglieder des Vorstandes für jeweils drei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
- Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden der ACK Köln, je einem/er Vertreter/in der röm.-kath. Kirche und der ev. Landeskirche und zwei weiteren Vertreter/innen anderer Mitglieder.
Der Vorstand kann aus seiner Mitte eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n wählen.
- Der Vorstand führt die allgemeinen Geschäfte und bereitet die Mitgliederversammlungen vor. Er ist insbesondere verantwortlich für die tatsächliche Wahrnehmung der in § 2 beschriebenen Aufgaben der ACK Köln. Es können ihm von der Mitgliederversammlung besondere Aufgaben übertragen werden.
- Der/die von der Mitgliederversammlung der ACK Köln gewählte Vorsitzende ist zugleich Vorsitzende/r des Vorstands. Er/Sie führt die laufenden Geschäfte der ACK Köln, beruft die Mitgliederversammlung und den Vorstand ein und vertritt die ACK Köln gegenüber ihren Mitgliedern und in der Öffentlichkeit.
§ 6 Arbeitsausschüsse
Mitgliederversammlung und Vorstand können Arbeitsausschüsse für besondere Aufgaben berufen. Diese Ausschüsse sind der Mitgliederversammlung verantwortlich und können ohne Auftrag nicht von sich aus an die Öffentlichkeit treten.
§ 7 Finanzen
- Alle Mitglieder der ACK Köln tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu den notwendigen Ausgaben und laufenden Kosten der Arbeitsgemeinschaft bei.
- Über die Verwendung der Gelder hat der Vorstand jährlich Rechenschaft gegenüber der Mitgliederversammlung abzulegen.
§ 8 Satzungsänderungen
Eine Satzungsänderung bedarf der vorherigen schriftlichen Ankündigung mit einer Frist von vier Wochen und einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden der Mitgliederversammlung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 19.10.2023 beschlossen und tritt mit dem 1.11.2023 in Kraft